- revindizieren
- re|vin|di|zie|ren 〈[-vın-] V. tr.; hat; veraltet〉 zurückfordern [<lat. re... „wieder“ + vindicare „in Anspruch nehmen“]
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re|vin|di|zie|ren <sw. V.; hat [↑vindizieren] (Rechtsspr. veraltet): zurückfordern, einen Anspruch auf Herausgabe eines Eigentums geltend machen.
Universal-Lexikon. 2012.